Grundschule Soldnerstraße
Rund um das Bildungspaket
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Das Bildungspaket

Für Bildung und Teilhabe nach §6 Bundeskindergeldgesetz BKGG

Wer hat Anspruch auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Alle Eltern und Alleinerziehende die Kindergeldzuschlag beziehen haben Anspruch auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Sollten Sie kein Kinderzuschlag aber Wohngeld beziehen, können Sie ebenso für Ihre Kinder die Leistungen in Anspruch nehmen.

siehe auch Infoblatt: DAS BILDUNGSPAKET - Jobcenter Fürth

Link: Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Das Bildungspaket

Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (1,17 MB)

  1. Eintägige Ausflüge und mehrtätige Klassenfahrten von Schule und Kindertagesstätten (Kita): Nur die tatsächlichen Kosten werden übernommen wie z.B. der Eintritt in ein Museum, Übernachtungskosten, Hin- und Rückfahrtkosten
  2. Für den Schulbedarf erhalten Sie jährlich 100 Euro:
    Wie auch in der Vergangenheit erhalten Sie 100 Euro für die Beschaffung von Schulmaterialien, z.B. Schulrucksack, Schultasche und Sportzeug, Material zum Schreiben, Malen, Rechnen oder Basteln. Am 1. August werden die ersten 70 Euro und die restlichen 30 Euro am 1. Februar jeden Jahres ausgezahlt.
  3. Zuschüsse zu den Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler:
    Wenn die tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten in die Schule und zurück nicht vollständig von Dritten (z.B. vom Land, vom Landkreis oder der Gemeinde) übernommen werden, können Sie einen Zuschuss für diese erhalten.
  4. Angemessene LernförderungSchul-Bestätigung Lernförderung (0,05 MB)
    Ein Anspruch auf die notwendige Lernförderung hat Ihr Kind, wenn z.B. Ihr Kind Versetzungsgefährdet ist und durch Nachhilfeunterricht die Versetzung doch noch schaffen würde. Der Förderbedarf kann nur durch die Schullehrerinnen und Schullehrer festgestellt und bescheinigt werden. Die Lernförderung kann intern durch die Schule in der Schule organisiert werden oder auch außerhalb der Schule durch private Einrichtungen.Mittagesverpflegung in Schule, Kita und Hort:
    Wenn Ihr Kind an der Mittagsverpflegung seiner Schule, seiner Kita oder seines Hortes teilnehmen möchte, dann können Sie auch einen Zuschuss zu den Kosten erhalten.
  5. Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft:
    Es besteht auch die Möglichkeit Unterstützung für Sport-, Spiel- oder Kulturaktivitäten Ihres Kindes zu erhalten. Für solche Aktivitäten wie z.B. für Musikschulunterricht oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein werden für jedes Kind 10 Euro monatlich, also bis zu 120 Euro im Jahr, übernommen. Die Leistungen können auch für Kleinkinder und Babies in Anspruch genommen werden. Eltern können z.B. mit ihren Kindern das Prager-Eltern-Kind-Programm (PEKiP), Babyschwimmen oder Babymassage wie auch kostenpflichtige Krabbel- und Spielgruppen von anerkannten Trägern besuchen.

 

Gutscheinverfahren für Bildungspaket

Und so geht es: Betroffene geben den Gutschein bei der Einrichtung ab, die die Leistungen erbringt. Der Trainer, der Lehrer oder die Erzieherin trägt dann den zu überweisenden Betrag ein und faxt den Bogen zurück an die Stadt oder das Jobcenter.

 

Wissenswertes im Überblick:

  • Es ist keine direkte Auszahlung an den Antragsteller möglich, außer beim Schulbedarf per Überweisung.
  • Alle Anbieter aus den Bereichen müssen in einer Datenbank der Stadt erfasst und als solche anerkannt sein.
  • Für jedes Kind einer Bedarfsgemeinschaft ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
  • Es ist ein Nachweis für die Teilnahme zu erbringen.
  • Es gibt einen Antrag für alle Maßnahmen, die per Ankreuzen ausgewählt werden.
  • Alg-II-Empfänger wenden sich bitte an das Jobcenter, Bezieher städtischer Leistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerber) bitte an die Beratungsstelle. Bildungspaket.

 

Welche Anlaufstellen sind für das Bildungspaket zuständig?

siehe Randleiste rechts

 

Antrag für Bildungs- und Teilhabepaket

Mit diesem Onlineformular können Leistungen für das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden. Dazu muss das Dokument, das im rechten Bereich dieser Seite  zu finden ist, heruntergeladen und dann mit dem kostenlosen Programm Adobe Reader ausgefüllt werden. Da jedoch eine verbindliche Unterschrift benötigt wird und in der Regel Anlagen dazugereicht werden müssen, ist es nicht möglich, das Formular online zu senden.

Es sollte persönlich in der zuständigen Stelle abgegeben werden, bei der es auch weitere Informationen gibt. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, ist es möglich das Formular mit den Anlagen per Post zu senden.

Personen, die vom Jobcenter Unterstützung erhalten (ALG II), wenden sich bitte an das Jobcenter Fürth Stadt – Team Bildung und Teilhabe (Kontakt im rechten Bereich dieser Seite).

Personen, die Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder Grundsicherung beziehen, wenden sich bitte an Stadt Fürth – Beratungsstelle Bildungspaket (Kontakt im rechten Bereich dieser Seite).

Hinweise zum Formular:

Zum Ausfüllen des Formulars klicken Sie bitte in das gewünschte Feld. Wenn Sie mit dem Cursor ohne zu klicken auf ein Feld zeigen, wird ein Text mit Erläuterungen eingeblendet.

Sie können dieses Formular herunterladen und es dann auch offline mit dem Adobe Reader ausfüllen. Da dieses Dokument mit erweiterten Rechten versehen ist, können Sie es mit Inhalt abspeichern. Es ist möglich, danach das Formular zu ändern und unter einem anderen Namen zu speichern.

Auf Grund der erweiterten Rechte brauchen Sie das Dokument nicht in einem Arbeitsgang ausfüllen.

Zum Download klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf das Formular und wählen "Speichern unter".

Infos zum Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungspaket-Flyer

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Schul-Bestätigung Lernförderung

 
 
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